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Feuerlöscher müssen in der Regel alle zwei Jahre geprüft und gewartet werden.

Dabei erfolgen auch eine Prüfung des Löschmittels und zumindest eine Sichtprüfung von innen.

Da Feuerlöscher nur von fachkundigem Personal, die eine schriftliche Bestätigung über die

Sachkunde haben geöffnet und geprüft werden dürfen, ist die Wartung nur durch einen

Fachmann zulässig.

Es erfolgt immer auch eine Dichtigkeitsprüfung. Sollten Sie am Feuerlöscher in der Nähe des Ventils Reif bemerken, dann ist dieser undicht. Melden Sie sich bei einem Fachbetrieb, um die Ursache zu beseitigen. Auch das gehört zur Wartung und kann nicht selbst durchgeführt werden.

Da Feuerlöscher auch Druckbehälter sind, muss auch entsprechend der Druckbehälterverordnung geprüft werden. Diese erfolgt durch den TÜV oder einen speziellen Sachverständigen.

Die einzige Wartung, die Sie selber vornehmen sollten, ist, auf äußerlichen Rost und das Prüfdatum zu achten. Alles andere muss von einem Fachmann erledigt werden. Natürlich dürfen Sie den Feuerlöscher auch sauber halten, aber nicht ölen oder fetten.

Wurde der Feuerlöscher auch nur für Sekunden ausgelöst, muss er zur Wartung!

Feuerlöscher haben meist eine Plombe, einen Sicherungsstift oder ein Manometer. Fehlt der Sicherungsstift oder die Plombe bzw. zeigt das Manometer zu wenig Druck an(im linken roten Bereich), sollten Sie davon ausgehen, dass der Feuerlöscher genutzt worden ist und zur Wartung muss.

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