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Feuerlöscherhalterung

Die Feuerlöscherhalterung ist, falls sie bei der Prüfung zugänglich ist, auf Beschädigungen und

die Befestigung zu überprüfen.

 

Instandhaltungsnachweis

Der Instandhaltungsnachweis ist neben oder unter der Beschriftung des Feuerlöschers

nach DIN EN 3 anzubringen. Der Instandhaltungsnachweis ist hinsichtlich der Abmessungen

nach DIN 14406 Teil 4 aus zuführen. Als Aufschrift sind folgende Angaben notwendig und zulässig: Name und Anschrift des Sachkundigen und/oder der ihn autorisierenden Stelle (z.B. Arbeitgeber).

Wird die autorisierende Stelle genannt, muss zusätzlich der Name des Sachkundigen oder seine Prüfernummer im unteren Feld angegeben sein (sofern Rechtsvorschriften nichts anderes vorschreiben).

Datum der Prüfung

Datum der Behälterinnenprüfung. In Verbindung damit ist im Innern eines Feuerlöschers mit dauerhafter Schrift anzugeben, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde. Der Termin der nächsten Prüfung darf zusätzlich angegeben werden.

Sofern Rechtsverordnungen nicht ausdrücklich die Angabe des Tages verlangen, sind die Angabe von Monat und Jahr als Zeitangaben ausreichend. Die Verwendung von Plaketten ist zulässig.

Nur wenn alle aufgezeigten Prüfungen und Maßnahmen der Instandhaltung gewissenhaft ausgeführt worden sind, ist davon auszugehen, dass die Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers sichergestellt ist.

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